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Rechtspolitik der Zukunft - Zukunft der Rechtspolitik
註釋Fragen der Rechtsgestaltung, nach geeigneten und in der Sache passenden rechtlichen Handlungs-und Organisations formen oder nach gegenstandsadäquaten Regelungstechniken werden von der Rechtswissenschaft in Österreich nur am Ran de aufgegriffen. Dieser Befund kontrastiert in auffälliger Weisc mit dem Umstand, daß viele Juristen in rechtsgestaltenden Funktionen tätig und dort tagtäglich mit dem Problem kon frontiert sind, in unterschiedlichsten Sachbereichen für die Umsetzung politischer Regelungsziele die sachadäquaten recht lichen Umsetzungsmechanismen und -instrumente finden zu müssen. Sie werden dabei von der Rechtswissenschaft, sowohl was ihre Ausbildung, als auch was die wissenschaftliche Unter stützung durch Aufzeigen von Möglichkeiten und Alternativen anlangt, allein gelassen. Dies verwundert um so mehr, als der Or Innovationsbedarf im Bereich rechtlicher Handlungs-und ganisationsformen und die Notwendigkeit neuer Regelungs zugänge allenthalben betont wird. Die praktisch tätigen Legisten können das Problem allein kaum bewältigen. Gesetzesvorhaben stehen weitgehend un ter dem Diktat tagespolitischer Bedürfnisse. Probleme wer den anlaßfallbezogen und punktuell gelöst. Der Gesetzgeber läuft oft gesellschaftlichen Entwicklungen hinterher und ist bloß bemüht, allzu unliebsamen Auswirkungen punktuell gegenzusteuern. Damit bekämpft er Symptome, wo Regulie rung von Ursachen notwendig wäre. Kongruenz und Geschlos senheit rechtlicher Teilsysteme gehen verloren bzw lösen sich auf. Hinter einer Flut von Einzelfallbestimmungen läßt sich nur mehr mit Mühe die Fiktion eines Regelungszusammen hangs aufrechterhalten. Damit gehen aber auch grunds ätz li- VI Vorwort che gesellschaftspolitische Entscheidungen in den einzelnen Rechtsgebieten immer mehr verloren. Eine Diskussion über grundsätzliche Zielvorstellungen (und nicht über punktuelle Änderungsvorschläge ) findet im Rahmen des formalisierten Gesetzgebungsverfahrens kaum statt.