Die Befugnisse der Hauptversammlung sind grundsätzlich auf die gesetzlich geregelten Fälle beschränkt. Doch durch die "Holzmüller" und "Gelatine"-Entscheidungen hat der BGH diese Befugnisse erweitert und ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen anerkannt, wenngleich nach wie vor offene Rechtsfragen bestehen.
Der Autor geht insbesondere der Frage nach, ob ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen beim Beteiligungserwerb in Betracht kommen und untersucht vor dem Hintergrund der gefundenen Ergebnisse die Übernahme der Monsanto Company durch die Bayer AG auf ein ungeschriebenes Hauptversammlungserfordernis.