Vollständiger Landadvokat, und Briefsteller worin Bittschriften, Promemorien, Kontrakte, Schuldverschreibungen, Bürgschafts-Instrumente, Obligationen, Zeugnisse Testamente, Vollmachten, Sicherstellungen, Quittungen [et]c. vorkommen, und nach den letzt bestrehenden kais. auch kais. königl. Gesetzen ohne Hilfe eines Advokaten gründlich abgefaßt werden können. Nebst einen Anhang enthaltend alle Taxen im adelichen Richteramte, in Geistlichen- und in Streitsachen, ein Verziechniß sämmtlicher Städte und Kreisämter in k.k. Erblanden, dann das Akzidentien- Zehend- und Abstiftungspatent