Joh. Ulr. Freyherrn von Cramer, Kayserl. und des Reichs- Cammer- Gerichts-Assessoris, Wetzlarische Nebenstunden, worinnen auserlesene, beym Höchstpreißlichen Cammergericht entschiedene Rechts-Händel zur Erweiter- und Erläuterung der Deutschen in Gerichten üblichen Rechts-Gelehrsamkeit angewendet werden