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Solvenztest oder Bilanztest - Welches System der Kapitalerhaltung ist vorzugswürdig für die Europäische Privatgesellschaft?
註釋Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 17, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg, Veranstaltung: Hausarbeit im Rahmen der ersten juristischen Prüfung (1. Staatsexamen), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage nach dem vorzugswürdigen Kapitalerhaltungssystem der Europäischen Privatgesellschaft zeichnet sich durch ihre doppelte Aktualität in der rechtspolitischen Diskussion aus und ist gerade aus Sicht der Praxis von größter Relevanz. Mit der Veröffentlichung des Entwurfs für eine Verordnung über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft (sog. "Societas Europaea Privata", im Folgenden: SPE) vom 25.06.2008 hob die Europäische Kommission eine neue supranationale Rechtsform aus der Taufe. Diese soll, als Reaktion auf langjährige Forderungen des Mittelstandes, den Bedürfnissen kleiner und mittelständischer Unternehmen (sog. KMU) auf dem Europäischen Binnenmarkt gerecht werden. Bei der Einführung jeder neuen Rechtsform stellt sich aus Gläubigersicht die zentrale Frage nach der Ausgestaltung eines verlässlichen Kapitalerhaltungssystems. Dabei steht der Europäische Gesetzgeber vor der Problematik, dass sich das bilanztestbasierte Kapitalerhaltungsmodell Kontinentaleuropas, das noch der zweiten (Kapital-) Richtlinie zugrunde liegt, massiver Kritik aus Schrifttum und Praxis ausgesetzt sieht. Es drängt sich die Frage auf, ob mit der Einführung der SPE zugleich die Grundsätze der bilanziellen Kapitalerhaltung durch einen Solvenztest US-amerikanischer Prägung grundlegend reformiert werden sollten. Nach einer allgemeinen Einführung in die neue Rechtsform der Europäischen Privatgesellschaft soll eine ökonomische Analyse des Solvenz- und Bilanztests die Grundlage für die Empfehlung eines konkreten Kapitalerhaltungsmodells der SPE legen. Hierzu werden beide Ansätze zunächst in ihrem nationalen Kontext anhand einer Rechtsvergleichung zwischen Deutschland und den USA darge