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Das vorsätzliche Tötungsdelikt
註釋Die Handhabung des Mordparagrafen ( 211 StGB) und seine Abgrenzung zum Totschlag erweisen sich als hochst unbefriedigend. Dies ist umso misslicher, als 211 StGB die Hochststrafe, lebenslange Freiheitsstrafe, zwingend anordnet. So existiert weder ein uberzeugendes Abgrenzungskonzept, noch stellt die zunehmend favorisierte restriktive Interpretation der Einzelmerkmale des Mordtatbestands eine uberzeugende Losung dar. Uber die Reformbedurftigkeit der Totungstatbestande gibt es seit langem einen Konsens, aber nicht daruber, wie eine solche Reform aussehen konnte. Anette Grunewald untersucht, wie sich das vorsatzliche Totungsdelikt dogmatisch und normativ schlussig voneinander abstufen lasst. Dem zugrunde gelegten freiheitstheoretischen Ansatz entsprechend lasst sich eine solche Abstufung nur mit Kriterien leisten, die sich als spezifisch rechtliche und nicht nur als sittliche oder moralische ausweisen lassen.