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Ausschüttung auf Basis des Einzelabschlusses nach IFRS for SMEs unter den Aspekten Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz in Österreich
註釋ger: Gegenstand der Dissertation ist die Untersuchung, ob Ausschüttungen auf Basis des Einzelabschlusses nach IFRS-SME unter dem Aspekt der Kapitalerhaltung und des Gläubigerschutzes in Österreich zulässig erscheinen. Diese Fragestellung ist insbesondere wegen der zunehmenden internationalen Verflechtung nicht nur von börsenotierten Unternehmen von Bedeutung, da vergleichbare Finanzinformationen die Zusammenarbeit wesentlich erleichtern können. Andererseits spielen Gläubigerschutz und das Prinzip der Kapitalerhaltung in der Europäischen Union eine zentrale Rolle im Gesellschaftsrecht und der Rechnungslegung. Unter Anwendung der bilanztheoretisch hermeneutischen Methodik konnte aufgezeigt werden, inwieweit das Regelwerk des IFRS-SME den angeführten Kriterien entspricht bzw. ein Anpassungserfordernis besteht. Derartige Erfordernisse ergeben sich bei den Posten Finanzinstrumente, Fertigungsaufträge und Dienstleistungsverträge. IFRS-SME erlaubt bei diesen Posten eine Erfassung von unrealisierten Gewinnen im Jahresabschluss, die grundsätzlich für eine Ausschüttung an Gesellschafter von Kapitalgesellschaften zur Verfügung stehen und damit den anführten Prinzipien grundlegend widersprechen. Von den in der Literatur aufgezeigten Lösungsansätzen, die bei Anwendung des IFRS-SME gleichzeitig den Prinzipien des Gläubigerschutzes und der Kapitalerhaltung entsprechen, wurde der Solvenztest als zukunftsträchtigste Lösung identifiziert. Dieser Lösungsansatz steht jedoch unter dem Vorbehalt der Zulässigkeit des IFRS-SME als Rechnungslegungsnorm in der EU und Österreich. Es kommt bei Anwendung zu einer Entkoppelung von Rechnungslegung und Ermittlung des maximal zulässigen Ausschüttungsbetrages.