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Fremdlasten in der Sozialversicherung
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zugleich ein Beitrag zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherung
出版Mohr Siebeck, 2001
主題Law / Constitutional
ISBN31614749539783161474958
URLhttp://books.google.com.hk/books?id=6HswFYoQ0zEC&hl=&source=gbs_api
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註釋English summary: Up to 40 percent of the benefits in the individual social security branches in Germany are presumably not financed with contributions made by those who pay for the social security. In this work, Hermann Butzer questions if and to what extent the lawmaker is bound by the constitution when deciding on how to finance social benefits. German description: Als Fremdlasten werden die Leistungen der Sozialversicherungstrager bezeichnet, deren Finanzierung zwar aus Sozialversicherungsbeitragen erfolgt, aber eigentlich in anderer Weise finanziert werden musste. Korrekterweise sollten sie entweder aus Steuermitteln erbracht werden, soweit sie nicht nur im Interesse der Sozialversicherten, sondern im Interesse aller Staatsburger und der gesamten Gesellschaft sind; oder sie sollten aus finanziellen Mitteln des einzelnen Burgers erfolgen, sofern man sie dem Selbstverantwortungsbereich des Individuums und nicht einer Kollektivverantwortlichkeit zuordnen kann. Je nach dem gewahlten Abgrenzungsmassstab wird fur bis zu 40 Prozent des Leistungsvolumens der einzelnen Sozialversicherungszweige angenommen, dass es sich in Wahrheit um Fremdlasten handelt. Dennoch hat die seit langerem geausserte finanz-, ordnungs- und verteilungspolitische Kritik an dieser Falschfinanzierung sozialer Leistungen beim Gesetzgeber kein Gehor gefunden.Hermann Butzer wahlt einen neuartigen, versicherungszweigubergreifenden und zudem rein verfassungsrechtlichen Untersuchungsansatz. Ist der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung uber Steuerfinanzierung, Beitragsfinanzierung oder Individualfinanzierung einer sozialen Leistung an verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden? Falls ja, in welchem Umfang? Hermann Butzer erarbeitet Massstabe fur eine Unterscheidung von Eigenlasten und Fremdlasten der Sozialversicherungstrager. Dies fuhrt zu einer Analyse der kompetenz- und grundrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes fur die Sozialversicherungsgesetzgebung. Damit leistet Hermann Butzer neben der rechtsdogmatischen Konturierung des Problems der Fremdlasten einen Beitrag zu einer starkeren Dogmatisierung des Sozialversicherungsrechts.