登入選單
返回Google圖書搜尋
Familienrechtlicher Status und Solidarität
註釋English summary: The civil statuses of matrimony or registered partnership, parenthood or relationship are of central importance for families and family law. However, their legitimacy and qualification as the origin of rights and obligations within the family are being fundamentally questioned. Volker Lipp, Anne Rothel and Peter A. Windel therefore critically examine status as a traditional key term of family law and exemplarily scrutinize the relevance of status for the current laws of maintenance and succession. Through the course of this study, civil status proves to be a stable foundation for a modern family law which not only has to provide appropriate solutions for relations that are governed by status but for various purely factual relationships as well. German description: Das Familienrecht ist auf die soziale Lebenswirklichkeit bezogen und bedarf der Flexibilitat, um auf gesellschaftliche Veranderungen reagieren zu konnen. In der aktuellen Diskussion droht der Status als die traditionell zentrale Kategorie des Familienrechts gegenuber Topoi wie der Realbeziehung und der gelebten Solidaritat zu verblassen. Volker Lipp, Anne Rothel und Peter A. Windel besinnen sich demgegenuber auf den Status zuruck. Sie untersuchen zunachst den Kernbereich des Familienrechts, namlich die einzelnen familialen Beziehungen einschliesslich der Scheinstatusverhaltnisse und der Realbeziehungen sowie das Unterhaltsrecht. Die Bedeutung der familienrechtlichen Stellung fur die Verteilung des Nachlasses erfordert zudem eine Analyse der Grundlagen des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts. Weitere Teilrechtsordnungen, etwa das Sozial- und das Aufenthaltsrecht, werden einbezogen, soweit sie am Familienrecht anknupfen.Die Einzelanalysen sind von zwei Leitmotiven gepragt: Zum einen bildet der Status nach wie vor den pragenden Zentralbegriff des Familienrechts. Selbst das Phanomen der rechtlich nicht verfestigten Realbeziehungen lasst sich ohne Anleihen an der normativen Substanz des Statusbegriffs nicht bewaltigen. Zum anderen kann Solidaritat nur auf genugend sicherer Grundlage verbindlich eingefordert werden. Damit wird gelebte Solidaritat nicht unbeachtlich. Solidarisch erbrachte Leistungen ausserhalb rechtlicher Bindungen gehoren zu den gesellschaftlichen Fakten, die von der Rechtsordnung zu berucksichtigen sind. Erzwingen kann sie diese aber nicht.