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Die prozessualen Grundrechte im japanischen und deutschen einstweiligen Rechtsschutz in Zivilsachen
註釋Die japanische Zivilprozessordnung von 1890 hat die deutsche CPO von 1870 zum Vorbild. Das 1989 verabschiedete Zivilsicherungsgesetz hat das Gebiet des einstweiligen Rechtsschutzes in Japan tiefgreifend reformiert. Die vorliegende Arbeit vergleicht den einstweiligen Rechtsschutz im japanischen und deutschen Zivilprozessrecht. Im Vordergrund der Untersuchung steht die Wahrung der prozessualen Grundrechte im Rahmen des Eilverfahrens, ein praktisch wie theoretisch gleichermassen bedeutsames Thema. Zugleich gibt sie eine vollstandige Darstellung des zivilprozessualen einstweiligen Rechtsschutzes in Japan und Deutschland."