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Die Reichweite des § 129a StGB bei der Bekämpfung des transnationalen islamistischen Terrorismus
註釋Seit dem 11. September 2001 sieht sich die Welt einer neuen, aber in diesen Ausmaßen unbekannten Bedrohungslage durch Anschläge islamistischer Terroristen gegenüber. Wie transnationale islamistische Terroristen vorgehen ist dem Großteil der Gesellschaft dabei weitgehend unbekannt. In dieser Untersuchung wird daher auf die Handlungsweisen und Strategien islamistischer Terroristen eingegangen. Im Folgenden wird die zentrale Norm für Terrorismusbekämpfung des Staatsschutzstrafrechts dahingehend beleuchtet, ob der aus der RAF-Zeit stammende Paragraph noch zeitgemäß ist, also die aktuelle Bedrohungslage zufriedenstellend erfasst und welche Änderungen im Tatbestand notwendig sind, um § 129a StGB in rechtsstaatlich legitimierbarer Weise an die aktuelle Bedrohungslage anzupassen.