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Rechtssystem und Republik
Alexander Somek
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Über die politische Funktion des systematischen Rechtsdenkens
出版
Springer Vienna
, 1992-10-02
主題
Law / Public
Law / Constitutional
Law / Administrative Law & Regulatory Practice
ISBN
3211824170
9783211824177
URL
http://books.google.com.hk/books?id=BOcoAQAAMAAJ&hl=&source=gbs_api
註釋
In unserem Kulturkreis gehort es mittlerweile zur Tradition, mit zwei Erwartungen an die Jurisprudenz heranzugehen. Einerseits hat jede posi tive Rechtslehre wissenschaftlich fundiert zu sein, besteht doch eine ihrer wesentlichen Aufgaben darin, das vorhandene Recht systematisch zu ord nen. Andererseits hat die echte Rechtswissenschaft sich davor zu huten, die Grenze zur Politik zu uberschreiten, denn nur die Abstandnahme yom Politischen gewahrleistet Unparteilichkeit und Objektivitat. In dieser Untersuchung, die sich in Umfang und technischer Ausfuh rung wohl eindeutig als Habilitationsschrift zu erkennen gibt, wird die These entwickelt, daB diese Erwartungen einem geschichtlich bedingten MiBverstandnis entspringen. Die juristische Systematik verburgt weder Einsicht in einen vorgegebenen Gegenstand der Rechtserkenntnis, noch besteht zwischen der systematisch fundierten Rechtsanwendung und dem politischen ProzeB ein Gegensatz. Der Zweck und die Funktionsweise einer systematischen Jurisprudenz lassen sich vielmehr nur vor dem Hin tergrund des Republikideals verstandlich machen, das dem Verfassungs staat westlicher Pragung zugrunde liegt. Die Rechtsanwendung ist folglich als Element der Selbstorganisation demokratischer Gemeinschaften anzu sehen und von fehlerhaften szientistischen Idealisierungen freizuhalten. Die hier entwickelte Position findet man teilweise in der gegenwarti gen amerikanischen Rechtstheorie vorgezeichnet. Die Untersuchung knupft an den dortigen Diskussionsstand an und schlagt die Brucke zum kontinentaleuropaischen Rechtsverstandnis. Sie darf als Versuch betrach tet werden, das Genre, in dem sie sich bewegt, namlich die "Rechtstheo rie", zu einem gewissen AbschluB zu bringen und die Theorie der Rechts anwendung auf den Boden der politischen Philosophie zuruckzuholen.