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Der Verfassungsbegriff des Grundgesetzes
註釋English summary: It has often been pointed out that constitutional dogmatics can only be based on a self-reflection through the constitutional concept. In this study, Peter Unruh proposes a solution to this problem in constitutional law, about which many complaints have been heard, by describing the constitutional concept of the Basic Law as an evolutionary category whose roots can be traced back to the French and the American Revolutions. The author demonstrates that it is possible to describe the constitutional concept of the Basic Law with the help of a number of conceptual elements. The basis of the concept is the general idea of human autonomy. German description: Auf den Umstand, dass Verfassungsdogmatik nur auf der Grundlage einer Selbstvergewisserung uber den Verfassungsbegriff moglich ist, wurde schon vielfach hingewiesen. Fur dieses haufig beklagte Problem der Staatsrechtslehre bietet die vorliegende Untersuchung einen Losungsvorschlag: Peter Unruh beschreibt den Verfassungsbegriff des Grundgesetzes als eine evolutionare Kategorie, deren Wurzeln sich bis zur Amerikanischen und Franzosischen Revolution zuruckverfolgen lassen. Der Autor zeigt, dass es moglich ist, den Verfassungsbegriff des Grundgesetzes mit Hilfe einer Reihe von Begriffselementen adaquat zu umschreiben. Die ideengeschichtliche und verfassungstheoretische Grundlage dieses Verfassungsbegriffs ist die allgemeine Vorstellung von der menschlichen Autonomie. Aus dem Gedanken der Selbstbestimmung der Freien und Gleichen leiten sich die einzelnen Verfassungsbegriffselemente ab, die sich aus heuristischen Grunden in zwei funktionell ausdifferenzierte Gruppen unterteilen lassen: die Strukturelemente, die den Geltungsgrund, die Geltungsweise und die Form der Verfassung betreffen, sowie die materiellen Begriffselemente, die konkrete inhaltliche Festsetzungen enthalten.Neben verfassungstheoretischen und methodologischen Fragen steht vor allem die Geschichte des Verfassungsbegriffs im Vordergrund des Bandes. Aus dieser evolutionar-verfassungstheoretischen Grundlegung werden Folgerungen fur die aktuelle Verfassungsdogmatik abgeleitet.