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Körperschaftsstatus und Religionsfreiheit
註釋English summary: Why does the constitution offer religious communities the status of public law corporations? For many, the only explanation for this is of an historical nature. Stefan Magen provides a new answer to the question by incorporating the insights obtained in religious studies into his work. The special rights and opportunities inherent in this status enable the religious community to structure its organization in accordance with its religious identity. The continuing significance of corporate status is shown in its function of putting the religious freedom of the community and its members, granted under the German constitution, into concrete terms and implementing this as well. German description: Der offentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint fur viele nur noch historisch verstandlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange uber den Begriff des Offentlichen, der auf die Bedeutung der Kirchen fur Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer Grundrechtssubventionierung Verbreitung. Beide Ansatze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlassigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen offentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, dass sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des burgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiosen Identitat verfassen konnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, dass im Bereich der Religion spezielle Anforderungen fur grundrechtsadaquate Rechtsformen gelten mussen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Korperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Korperschaftsstatus.