D. Bernh. Friedr. Rudolf Lauhn, Kön. Pohl. und Churfürstl. Sächs. Commissionsraths und Creisamtmanns in Thüringen, Abhandlung von denen Frohndiensten der Teutschen, so entweder auf der Person allein, oder dem vorhandenen Zugviehe zugleich haften, mithin als reel nicht anzusehen sind