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Die reichsunmittelbare Grafschaft Diepholz im 16. Jahrhundert
註釋Die Edelherren von Diepholz gehörten zu den ältesten sächsischen Adelsgeschlechtern und stammten ursprünglich aus dem Raum Midlum und Drebber Etwa ab 1500 nannten sie sich wegen Ansprüchen im Gelderland Grafen von Diepholz und Brunckhorst, Herren von Borkelo. Um das Allodium Diepholz und Lemförde gegen die expansive Politik des Hochstiftes Minden zu behauten, konnten sie im Jahr 1512 ihr Allodium in ein Reichslehen umwandeln, das vom Reich als »Lehensrenovation« erteilt wurde. Verschiedene Auseinandersetzungen zwangen sie, den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg eine Anwartschaft auf das Reichslehen Grafschaft Diepholz einzuräumen. Im 16. Jahrhundert waren die Diepholzer Grafen Friedrich I., Johann VI., Rudolf IX. und Friedrich II. eindrucksvolle Persönlichkeiten. Nach Einschätzung seiner Zeitgenossen ragt Friedrich II. in seinem politischen Geschick, seinen persönlichen Beziehungen und dem Umgang mit den konfessionellen Strömungen seines Jahrhunderts besonders heraus. Als einziger männlicher Überlebender der Grafen von Hoya war es ihm im Jahr 1575 mit Unterstützung von Kurfürsten gelungen, ein Mandat des Kaisers Maximilian II. zu seiner Belehnung mit der Grafschaft Hoya zu erreichen. Nach dem Tod des letzten Grafen von Hoya im Jahr 1582 kam es dazu nicht, da Friedrich II. im Herbst 1585 in Lemförde einen Unfall mit tödlichen Folgen erlitt.