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Weltliche Kirchenhoheit und reichsstädtische Reformation
註釋Die seit 1520 immer mehr zur Reformation neigende Politik des Augsburger Rates zeichnete sich durch ein äußerst facettenreiches Bild der kirchenpolitischen Vorgänge aus. Diese Politik war nachhaltig geprägt vom juristischen Profil der Ratskonsulenten, die im Dienste der Reichsstadt standen. Dem Konsulenten Konrad Peutinger und seiner Konzeption des "mittleren Weges" kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Inhaltlich war diese Politik gekennzeichnet durch eine Mischung aus politisch-wirtschaftlichem Opportunismus und staatsrechtlich gebotener Vorsicht. Beides verband sich schließlich mit dem Willen zu reformatorischen Neuerungen, dem durch das intensive Wirken der Prediger in der Bürgerschaft der Boden bereitet wurde. Während sich andernorts längst eine klare konfessionelle Leitlinie etabliert hatte, nahm die Entwicklung der Reformationspolitik des Augsburger Rates bis in das Jahr 1534 hinein einen eigenwilligen Verlauf. Die Erst- oder Neubearbeitung zahlreicher ungedruckter Quellen, insbesondere der juristischen Gutachten der Ratskonsulenten, führt in dieser Arbeit bei der Darstellung des Ablaufs der reichsstädtisch-bürgerschaftlichen Reformation bis 1534 zu einer Integration von politik- und rechtsgeschichtlichen Aspekten.