In der Rechtstheorie hält sich beharrlich die Frage nach der Legitimation der gesellschaftlichen Ordnung, nach der Legitimation des Rechts insbesondere. Auf der Suche nach ihrer Bestimmung sieht sich Dux mit der immer noch vorherrschenden Überzeugung in der Rechts- und Sozialtheorie konfrontiert, jede Form der Legitimation müsse einem Absoluten verpflichtet sein. Gegen diese philosophische Fixierung an Denkmodelle der Metaphysik macht Dux Front.
In einem groß angelegten entwicklungslogischen Entwurf ist Dux bemüht, die Herkunft der absolutistischen Logik und deren Dekonstruktion in der Geschichte darzulegen. Sie ist, so sein Argument, von der Geschichte überholt und ideologisch geworden.
Preisgegeben werden kann, so Dux, das Verlangen, die Sozialordnung zu legitimieren, nicht. Dux erachtet es für geboten, die Legitimation auf Gerechtigkeit zu gründen. Als Gerechtigkeit versteht er, dass jeder in der Gesellschaft die Möglichkeit findet, den Sinnanforderungen an die Lebensführung in der Moderne nachzukommen.