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Kulturelle Rechte und Verfassung
註釋English summary: In Germany, the discussion surrounding special rights for cultural minorities has become highly controversial. On the one hand the demand for strengthening cultural rights is becoming louder. On the other hand politicians and scholars are afraid of the creation of a 'multicultural society'. Gabriele Britz examines the legal, theoretical-philosophical and practical aspects which have to be considered when establishing cultural rights in current or future constitutional law. German description: In der (verfassungs-)politischen Diskussion ist einerseits der Ruf nach starkerer Anerkennung rechtlicher Positionen kultureller Minderheiten zu vernehmen. Andererseits wird eine Starkung 'kultureller Rechte' jedoch mit ausserster Skepsis betrachtet. Gabriele Britz zeigt Moglichkeiten und Grenzen einer Begrundung kultureller Rechte auf. Trotz sparlicher gesetzlicher Vorgaben sind die Gerichte fur eine Anerkennung besonderer kultureller Rechtspositionen aufgeschlossen, lassen allerdings uberzeugende rechtsdogmatische Begrundungen vermissen. Anknupfend an sozialwissenschaftliche Forschungsergebnisse analysiert Gabriele Britz die tatsachlichen Grundlagen kultureller Differenz. Sie zeigt, dass kulturelle Differenz durch Selbst- und Fremdzuschreibung kultureller Zugehorigkeiten und Merkmale auf Grundlage ethnischer Grenzziehungen konstruiert wird und im individuellen Selbstverstandnis grosse Bedeutung erlangen kann. Entsteht damit eine 'kulturelle Identitat', wird diese Grundlage fur die Artikulation kultureller (Minderheiten-)Belange. Inwieweit besteht dann im Rahmen verfassungsdogmatisch etablierter Rechtspositionen die Notwendigkeit, besondere kulturell motivierte Bedurfnisse anzuerkennen? Welche theoretische Funktion konnten weitergehende besondere kulturelle Rechte haben? Wie lassen sich diese im geltenden Verfassungsrecht begrunden? Die grundrechtliche Relevanz des individuellen Selbstverstandnisses ist der Schlussel zur normativen Verortung kultureller Differenz. Der gewahlte grundrechtstheoretische Ansatz gestattet einerseits die Begrundung bestimmter kultureller Rechte, setzt dieser andererseits aber auch deutliche Grenzen.