Gründliche Erweisung, Daß Ihro Römisch-Käyserl. Majestät In Dero Oesterreichischen Niederlanden, nach Allerhöchstem Belieben Commercia zu stabiliren, und zu Aufrichtung einer Ost- und West-Indischen Compagnie behörige Allergnädigste Privilegia zu ertheilen berechtiget