Der erfahrene und wohlunterrichtete Rathgeber dür den Domestiken und Dienstherrschaften in allen Fällen des Gemein- und häuslichen Dienstlebens, mittelst einer genauen und ausführlichen Unterweisung Beider .. in ihren gegenseitigen Pflichten und Obligenheiten (etc.) Anhang: Der Hausschatz