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Reichsprivilegien und Reichsdienste der eidgenössischen Orte unter König Sigmund, 1410-1437
註釋Unter könig Sigmund erwarben die eidgenössischen orte alle entscheidenden hoheitsrechte für den auf- und ausbau ihrer territorialherrschaft, die ihnen das reich in form von reichsprivilegien verleihen konnte. Am beispiel der «eroberung des Aargaus» wird die «mechanik» des privilegienerwerbs unter aussergewöhnlichen voraussetzungen dargelegt und den bedingungen im zusammenhang mit der königlichen italienpolitik gegenübergestellt. Die auseinandersetzung mit den rechtsquellen und der einbezug des reichsgeschehens ergeben ein differenziertes bild der Eidgenossenschaft zu beginn des 15. jahrhunderts, ermöglichen eine relativierung der ereignisse über den eidgenössischen rahmen hinaus und führen zu unerwarteten ergebnissen zur rolle und bedeutung der eidgenössischen orte in der reichspolitik könig Sigmunds.