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Religionsrecht
註釋English summary: This textbook contains a detailed description of the state law pertaining to religion. In its four sections, Claus Dieter Classen deals with basic questions (What is religion? How is the relationship between the state and religion in general?), issues concerning individual religious freedom, the right to self-determination of religious communities as well as the cooperation between the state and religious communities (religious instruction, divinity faculties, spiritual welfare in institutions). The author also addresses specific problems such as the headscarf debate and kosher butchering. He focuses in particular on the necessity of regarding state law as religiously neutral and also receptive to non-Christian religious communities. German description: Dieses Lehrbuch enthalt eine umfassende Darstellung des staatlichen Rechts der Religion. Es ist in vier Abschnitte gegliedert. Zunachst werden grundlegende Fragen behandelt: Wie hat sich das Verhaltnis von Staat und Religion historisch entwickelt? Was ist Religion (im Sinne des staatlichen Rechts)? Wie ist das generelle Verhaltnis von Staat und Religion? Welche Rolle spielt die christliche Tradition im religios neutralen Staat? Sodann erortert Claus Dieter Classen die Religionsfreiheit des Einzelnen: Was gehort zum Schutzbereich? Wie sind die Schranken zu ziehen? Er stellt Freiheit und Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften dar und fragt, welche Stellung religioses Recht in der weltlichen Rechtsordnung hat und welche Besonderheiten das kirchliche Arbeitsrecht kennzeichnen. Schliesslich wird die Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaften, etwa mit Blick auf Religionsunterricht, theologische Fakultaten, Anstaltsseelsorge, aber auch den Rechtsschutz behandelt. Dabei spricht der Autor auch aktuelle Probleme an wie etwa das Schachten, das Kopftuch - im Schuldienst wie im Arbeitsrecht - sowie die staatliche Leistungen an die judischen Gemeinschaften. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Notwendigkeit, dass das staatliche Recht religios neutral zu verstehen ist und insbesondere auch offen gegenuber anderen als den christlichen Religionsgemeinschaften sein muss.