Corpus Juris Feudalis Germanici, Das ist: Sammlung deren Teutschen Lehen-Rechte und Gewohnheiten, Worinnen nicht nur die allgemeinen Reichs-Lehen-Rechte, Sondern auch die in denen Teutschen Provintzien hergebrachte Jura Feudalia, in ihrer Ordnung ... beygebracht worden; Nebst einer vollständigen Bibliotheca Juris Feudalis, auch Elencho und Register