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Verhaltensnorm und Zeit
註釋Zu den tragenden Saulen der heutigen Straftatlehre zahlt die Annahme, dass Straftaten die Verletzung rechtlicher Verhaltenspflichten erfordern. Dem widerspricht Lars Berster in seiner vorliegenden Arbeit. Ausgehend von einer Analyse des zeitlichen Seins von Verhaltensnormen zeigt er auf, dass strafbewehrte Verhaltenspflichten zum Tatzeitpunkt regelmassig nicht zur Entstehung gelangt sein konnen. Ferner legt er offen, dass die Pflichtverletzung als Straftatelement einen dogmatischen Fremdkorper darstellt, der sich weder in die Unrechtslehren der letzten hundert Jahre, noch in die Dogmatik der Erfolgsdelikte reibungslos einfugen lasst. Abschliessend entwirft er eine Straftatlehre jenseits des hergebrachten Verhaltenspflichtdogmas, die die genannten normontologischen und dogmatischen Ungereimtheiten vermeidet, die Erkenntnisschatze der uberkommenen Strafrechtsdogmatik jedoch weitgehend zu integrieren vermag.