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Family Group Conferencing - mehr gemeinschaftliche und familiäre Verantwortungsübernahme im Jugendstrafrecht?
Katja Kristina Wiese
其他書名
eine rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und des neuseeländischen Jugendstrafrechts
出版
Peter Lang
, 2010
主題
Law / General
Law / Comparative
Law / Criminal Law / General
Law / International
Political Science / Public Policy / Social Services & Welfare
Social Science / Criminology
Social Science / Methodology
Social Science / Research
Social Science / Sociology / General
ISBN
3631602405
9783631602409
URL
http://books.google.com.hk/books?id=KrPV6VmGE58C&hl=&source=gbs_api
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SAMPLE
註釋
Das im Zentrum des neuseeländischen Jugendstrafrechts stehende Forum der «Family Group Conference» - das auf Grundlage der Maori-Kultur entwickelt wurde - ist seit 1989 durch den neuseeländischen «Children, Young Persons, And Their Families Act» im dortigen Jugendstrafrecht verankert und jeder jugendstrafrechtlichen Entscheidung vorgeschaltet. Das Family Group Conferencing gilt mittlerweile vielerorts als vielversprechendes, neuartiges System außerhalb des Gerichtssaals mit der Möglichkeit, förmliche Verfahren zu vermeiden. Aufgrund dessen ist es bereits von vielen anderen Ländern adaptiert worden. Aber ist es auch auf das deutsche Recht übertragbar? Für die Frage, ob eine solche Adaption auch für Deutschland sinnvoll und möglich wäre, werden zunächst die historischen, kulturellen und sozialen Hintergründe beider Vergleichsländer untersucht und verglichen. Alsdann werden die theoretischen Grundlagen des neuseeländischen Jugendstrafrechtssystems dargestellt. In einem weiteren Schritt werden zehn Experten-Interviews ausgewertet, um die Sicht neuseeländischer Praktiker bezüglich des von Theoretikern hochgelobten Verfahrens zu ergründen. Nach einer Darstellung des deutschen Jugendstrafrechtssystems und eines Vergleichs mit seinem neuseeländischen Pendant wird in einem abschließenden Resümee festgestellt, dass die Einführung eines der Family Group Conference vergleichbaren Forums in das deutsche Jugendstrafrecht zu befürworten wäre.