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Loi de vigilance: Das französische Lieferkettengesetz
註釋Die loi de vigilance ist das rechtsvergleichende Vorzeigeobjekt fur die Einfuhrung eines deutschen und europaischen Lieferkettengesetzes. Im Jahr 2017 hat der franzosische Gesetzgeber erstmals haftungsbewehrte Sorgfaltspflichten fur Inlandsgesellschaften zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt in Konzernen und Lieferketten festgelegt. Vor diesem Hintergrund untersucht Laura Nasse die Entwicklung der Menschenrechtsverantwortung privater Unternehmen in Frankreich. Im Mittelpunkt der Analyse stehen die sachrechtliche Ausgestaltung der loi de vigilance und ihre Koharenz mit dem sonstigen franzosischen Delikts- und Gesellschaftsrecht. Zentral fur die Wirksamkeit des Gesetzes ist ferner seine internationalverfahrens- und kollisionsrechtliche Behandlung. Ein Vergleich mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und ein Ausblick auf die europaische Rechtsentwicklung bestatigen den rechtspolitischen Signalcharakter der loi de vigilance .