Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Aufarbeitung des Normenkomplexes der §§ 906 ff. BGB und den damit zusammenhängenden Fragen hinsichtlich des Haftungssystems des BGBs. Dies umfasst insbesondere die unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten des Ausgleichsanspruchs aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB. Ausgangspunkt dafür ist die historische Entwicklung im letzten Jahrhundert. Das umfasst zum einen die gesetzgeberischen Rechtsgedanken beim Inkrafttreten des BGB sowie die Entwicklung der Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs, die für § 906 BGB von prägender Bedeutung waren und es bis heute noch sind. Dabei steht vor allem das in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchende Rechtsinstitut des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses im Mittelpunkt. Dessen Entstehung sowie der dazugehörige historische Kontext sollen ebenso dargestellt und analysiert werden wie dessen rechtliche Einordnung im System des Nachbarrechts und im Zusammenhang mit § 906 BGB.