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Der Organbesitz
註釋Hinter dem schillernden Begriff "Organbesitz" verbirgt sich die Frage, ob und wie man Verbanden des Privatrechts Besitz zurechnen kann. Diese Thematik ist nicht nur unter dogmatischen Vorzeichen reizvoll, sondern hat enorme praktische Relevanz. Denn Besitzfragen sind unter anderem bedeutsam fur den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen, fur den possessorischen Besitzschutz, aber auch fur die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen. Konnten Verbande nicht besitzen, waren sie in weiten Teilen vom Geschaftsverkehr ausgeschlossen. Marco Brand unternimmt den Versuch, unter besonderer Berucksichtigung des Zivil-, Gesellschafts- und Prozessrechts, allgemeine Prinzipien fur die Zurechnung von Besitz sowohl an juristische Personen als auch an rechtsfahige Personengesellschaften zu entwickeln.