Corpus Juris Militaris des Heiligen Römischen Reichs, worinn das Kriegs-Recht sowol der Römischen Kayserlichen Majestät, als auch desselben Reichs und dessen insgemein Creisse, ingleichen aller Churfürsten und derer mächtigsten Fürsten und Stände in Teutschland insonderheit, enthalten ist