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Integration und kulturelle Identität zugewanderter Minderheiten
註釋English summary: How are the recognition of cultural identity and the demand for the integration of minorities into the existing social and legal system related to one another? In this work, Christine Langenfeld shows which possibilities exist within the framework of the constitution in order to eliminate this apparent conflict of interest in the central area of education. German description: Auf der einen Seite fordern die in Deutschland lebenden zugewanderten Minderheiten die Bewahrung ihrer kulturellen Identitat. Auf der anderen Seite steht die Notwendigkeit der Integration in die bestehende Gesellschafts- und Rechtsordnung. Die spezielle Problematik dieses Spannungsverhaltnisses, das Christine Langenfeld fur den Bereich des allgemeinbildenden Schulwesens untersucht, liegt in seiner interkulturellen Dimension. Diese wird durch das Zusammentreffen unterschiedlicher kultureller Wert- und Normensysteme bestimmt. Der rechtsdogmatische Anknupfungspunkt fur dieses Spannungsverhaltnis ist in den Grundrechtspositionen der Minderheitsangehorigen im Verhaltnis zur staatlichen Schulhoheit (Art. 7 GG) zu suchen. Im Zentrum stehen hierbei das kindliche Entfaltungsrecht und das Recht auf chancengleiche Bildung, das elterliche Erziehungsrecht und die Religions- und Gewissensfreiheit.Nach einer rechtsempirischen Analyse der einschlagigen schulrechtlichen und schulpraktischen Regelungen der Bundeslander zum Umgang mit zugewanderten Minderheiten stellt Christine Langenfeld verfassungstheoretische Uberlegungen zum Umgang mit dem Phanomen der 'Multikulturalitat' innerhalb eines Gemeinwesens an. Anschliessend folgt die Analyse grundrechtsdogmatischer Fragestellungen. Christine Langenfeld zeigt, dass die Wahrnehmung von Minderheitsrechten sich nicht unbedingt kontrar zur Verwirklichung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages verhalt, sondern dass die Respektierung der kulturellen Identitat des Minderheitsangehorigen und die dauerhafte Integration in die Mehrheitsgesellschaft in einer vielfachen Wechselbeziehung stehen, die beiden Zielsetzungen forderlich ist. Hierbei wird die grundrechtlich gebotene Anerkennung und Respektierung der Minderheitsidentitat Bestandteil des Integrationsprozesses, den die Schule im Rahmen der ihr zugewiesenen Erziehungsverantwortung zu fordern hat.