Gründliche Nachricht Von Gericht- und aussergerichtlicher Anschlagung der Güther nach dem jährlichen Abnutz, Was dabey nicht allein von Richtern, Commissarien, Notarien, Feldmessern, Zeugen, und Partheyen, sondern auch ratione modi in Acht zu nehmen. Aus bewehrten AUTORIBUS, sonderlich aber aus der täglichen Observantz zusammen getragen, und mit Praejudiciis überall bestärcket