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Der Grundkonsens als Phänomen staatlicher Gemeinschaft
註釋

Die kritische Auseinandersetzung mit dem Grundkonsens ist unumgänglich, weil von ihm in diversen Disziplinen und sogar in den allgemeinen Lehren zum Staatsrecht die Rede ist. Es geht im vorliegenden Text vorweg um den politischen Grundkonsens – in Abgrenzung zu verwandten Begriffen wie dem contrat social.

Rund um den politischen Grundkonsens bleiben zwar viele Fragen – mangels positivrechtlicher Hinweise – offen, doch lässt sich dieser als extrakonstitutionelles Phänomen mit elementarer staatspolitischer Funktion erfassen und beschreiben. Ob er auch als verfassungsimmanent durch Auslegung gewonnen werden kann, wird diskutiert. Sein Inhalt wird auf das staatspolitisch Grundsätzliche hin durchleuchtet und beispielhaft in Richtung auf Demokratie, Rechts- staat und nationale Kohärenz durchdacht, ohne andere Akzente auszuschliessen. Rechenschaft gibt sich die Analyse über die Formierungsschwierigkeiten des Grundkonsenses in Zeiten heterogen werdender Bevölkerungen.

Der Autor bejaht die Wünschbarkeit und Erforderlichkeit des politischen Grundkonsenses, weist aber die Pflicht des Vorbedenkens der breit angedachten Zivilgesellschaft zu, die von politischen Inspiratoren profitieren kann.