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Das Urheberrecht des Architekten bei der Werkverwirklichung
註釋English summary: This book is a compass for the maze of copyright provisions that apply to disagreements between architect and builder-owner during construction. Laura Maria Zentner provides a simple and convincing model that solves this highly disputed conflict of interests and will in many cases make litigation unnecessary. German description: Zu den nach 1 UrhG urheberrechtlich geschutzten Werken zahlen auch Bauwerke und ihre Entwurfe. Architekten stehen daher dieselben Rechte zu wie anderen Werkschopfenden. Dennoch nehmen Bauwerke eine Sonderstellung unter den Werkarten ein. Bei den meisten schutzfahigen Bauwerken wird die schopferische Leistung nur in einem Werkstuck dreidimensional fixiert. Gleichzeitig besteht gerade in der Baukunst ein besonders grosses Bedurfnis nach Veranderungen, da fast alle Bauwerke Zweckbauten sind. Die urheberrechtlich geschutzten Interessen des Architekten sind mit denen des Grundstuckseigentumers und Bauherrn in Ausgleich zu bringen. Jungst hat der Streit um den Berliner Hauptbahnhof gezeigt, welche Probleme dies vor allem in der dogmatisch bisher schwach durchdrungenen Phase der Werkentstehung bereitet. Zur Auflosung dieses Konflikts leistet die Untersuchung von Laura Maria Zentner einen wesentlichen Beitrag.