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Die Kausalität als Merkmal der strafrechtlichen Tatbestände
註釋Vor 90 Jahren veroffentlichte Karl Engisch seine wohl beruhmteste strafrechtsdogmatische Abhandlung, die viele Jahre vergriffen war. Die seitenidentische Neuausgabe, versehen mit einem Geleitwort von Ingeborg Puppe, macht diesen zentralen Text wieder zuganglich. Engisch entwickelt darin eine Lehre von der Kausalitat, die im Gegensatz zur damals herrschenden Conditio-sine-qua-non-Formel eine wissenschaftliche Methode zur Feststellung der Beziehung zwischen Einzelursache und Erfolg anhand des wirklichen Kausalverlaufs anbietet. Auf dieser Basis erarbeitet er unter dem Stichwort 'Adaquanz der Erfolgsverursachung' diejenigen Grundgedanken, die sich 30 Jahre spater in der Lehre von der objektiven Zurechnung durchsetzen sollten. Die auch international wahrgenommene Abhandlung Engischs kann noch heute als Schatzkammer fur die Weiterentwicklung der Lehre von der objektiven Zurechnung genutzt werden.