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Der Zweck im Verwaltungsrecht
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zur Finalisierung der Verwaltungsrechtsordnung am Beispiel der Leitvorschriften des Bundesumweltrechts
出版Mohr Siebeck, 2007
主題Law / Constitutional
ISBN31614937459783161493744
URLhttp://books.google.com.hk/books?id=S7NbgdJfiR0C&hl=&source=gbs_api
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註釋English summary: Purpose thinking is something administrative law has been familiar with all times. Katharina Schober therefore begins her examination by studying the historical development of the application of purposes in administrative law. In doing so, she shows that a purpose orientation in the law is unavoidable, yet problematical because of the vagueness of purposes which eases the judicial attachment of administration and judicature. Due to the increasing finalization of administrative law, the problem of the vagueness of purposes is more urgent today than it used to be. Lawmakers are increasingly trying to solve this problem by using guidelines, with which they can make the purpose for which they are striving more concrete. Katharina Schober examines the extent to which this approach to a solution has been successful in a comprehensive empirical analysis of the way in which 22 guidelines in environmental law are dealt with in legislation, judicial decisions and literature. German description: Das Zweckdenken ist dem Verwaltungsrecht seit jeher vertraut. Ausgangspunkt der Untersuchung von Katharina Schober ist daher die historische Entwicklung der Verwendung von Zwecken im Verwaltungsrecht. Sie zeigt, dass eine Zweckorientierung im Recht unausweichlich ist, wenn man nicht bei einem vordergrundigen Wortlautverstandnis stehen bleiben will. Durch ihre Subjektivitat, Vielschichtigkeit und schwere Fassbarkeit stellen Zwecke jedoch zugleich einen Unsicherheitsfaktor dar, der die Gesetzesbindung von Verwaltung und Rechtsprechung lockert. Aufgrund der zunehmenden Finalisierung des Verwaltungsrechts in den letzten Jahrzehnten scheint das Problem der Vagheit von Zwecken heute drangender zu sein als fruher. Ein Losungsansatz, auf den der Gesetzgeber in neuerer Zeit immer haufiger zuruckgreift, stellen die sogenannten Leitvorschriften dar, mit denen der Gesetzgeber die von ihm verfolgten Zwecke in einem der ersten Paragraphen des Gesetzes naher konkretisieren kann. Wie Katharina Schober in einer ubergreifenden empirisch fundierten Analyse des Umgangs von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur mit 22 Leitvorschriften in Umweltrechtsgesetzen zeigt, bleibt diese Konkretisierung in der Praxis jedoch aus. Den untersuchten Leitvorschriften mangelt es insbesondere an hinreichender Klarheit. Ferner fehlt es nicht selten an einer Kongruenz der Leitvorschrift mit dem nachgestellten Gesetz. Eine starkere Bindung von Verwaltung und Rechtsprechung an die gesetzgeberischen Grundentscheidungen vermogen die geltenden Leitvorschriften somit nicht zu gewahrleisten. Dies zeigt sich auch darin, dass Rechtsprechung und Literatur den umweltrechtlichen Leitvorschriften keine grosse praktische Bedeutung beimessen. Die Wirkung der Leitvorschriften ist somit weniger eine tatsachliche als eine symbolische.