註釋 Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für In-neres und Heimat des Deutschen Bundestages am 3.6.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesre-gierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält zahlreiche Änderungen, hält aber an der Sys-tematik und den Grundsätzen des bestehenden Rechts fest. Die wichtigste Veränderung ist die Gleichstellung von Fachkräften mit beruflichen Abschlüssen und Fachkräften mit akademi-schen Abschlüssen. Diese beiden Gruppen sind die wichtigsten Zielgruppen des neuen Ein-wanderungsrechts. Darüber hinaus wird die Vorrangprüfung weitgehend abgeschafft. An dem Grundsatz der Anerkennung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Abschlüssen wird mit wenigen Ausnahmen festgehalten. Damit bleibt die wesentliche Hürde für die Ein-wanderung qualifizierter Fachkräfte aufrechterhalten. Allerdings wurden die Möglichkeiten zur Anerkennung nach Einreise erweitert. Der Referentenentwurf schlägt eine Reihe von Ver-fahrensänderungen vor, die zu einer Beschleunigung der Anerkennung und der Visumsverfah-ren führen können. Dies muss sich in der Praxis beweisen. Die erweiterten und neu geschaffe-nen Optionen für die Arbeitsplatzsuche, die Ausbildungsplatzsuche und den Aufenthalt zur Anerkennung von beruflichen Abschlüssen sind recht restriktiv gestaltet. So werden beispiels-weise deutsche Sprachkenntnisse auf B1-Niveau vor der Einreise zur Arbeitsuche gefordert. Es ist deshalb unwahrscheinlich, dass diese grundsätzlich sinnvollen Instrumente in größerem Umfang genutzt werden. [...].