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Der Pfarrkirchenrat
Monika Margarete Süß
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Eine kanonistische Bestandsaufnahme
出版
diplom.de
, 2002-03-07
主題
Law / Taxation
ISBN
3832451404
9783832451400
URL
http://books.google.com.hk/books?id=TR5iAQAAQBAJ&hl=&source=gbs_api
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註釋
Inhaltsangabe:Einleitung: Der Pfarrkirchenrat ist als jenes Gremium der Pfarre ins Leben gerufen worden, da für die Verwaltung des pfarrlichen Vermögens, die Wahrnehmung von Konkurrenz- und Umlageangelegenheiten, die Erstellung des Haushaltsplans und die Rechnungslegung zuständig ist. Seine Schaffung wurde notwendig, nachdem dem bisherigen Modus, die Verwaltung des Kirchenvermögens mit Hilfe staatlicher Organe durchzuführen, ein Ende gesetzt worden war und nun zur Erfüllung dieser Aufgabe kirchliche Organe herangezogen werden mussten. Seine Organisation und Kompetenzen wurden erstmals in der Pfarrkirchenratsordnung vom April 1938 festgeschrieben. In den siebziger Jahren wurden der Pfarrkirchenrat mit dem eben erst gegründeten Pfarrgemeinderat verbunden, indem die Funktionen Pfarrkirchenrats vielfach auf den Pfarrgemeinderat beziehungsweise auf dessen Finanzausschuss übertragen wurden. Die bisherigen Pfarrkirchenratsordnungen der österreichischen Diözesen waren weitgehend identisch gewesen. Die änderte sich nun, da nicht alle österreichischen Diözesen den mit der Einführung des Pfarrgemeinderats verbundenen Änderungen auf gleiche Weise Rechnung trugen. Auf universellrechtlicher Ebene wurden beide Räte das erste Mal im Codex Iuris Canonici 1983 normiert. Ihre nähere Ausgestaltung blieb dem Partikularrecht überlassen und erfolgte durch die Pfarrkirchenratsordnungen der österreichischen Diözesen. Ein abschließender Vergleich des universellen Rechts mit den in Geltung stehenden Pfarrkirchenratsordnungen zeigt, dass das Verhältnis beider nicht frei von Spannungen ist. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Historische Entwicklung der Vermögensverwaltung I.Vermögensverwaltung vor 19381 II.Vermögensverwaltung zwischen 1938 und 194512 III.Vermögensverwaltung nach 194533 Gründung der Pfarrkirchenräte A.Pfarrkirchenratsordnung vom April 193937 Kompetenzen des Pfarrkirchenrats37 I.Kompetenzen in den Agenden der Vermögensverwaltung in der Pfarre37 II.Kompetenzen in Konkurrenz- und Umlageangelegenheiten39 Organisation des Pfarrkirchenrats64 I.Zusammensetzung des PfKR64 II.Die Bestellung der Mitglieder64 III.Die Amtsführung des PfKR65 IV.Die einzelnen Organe des PfKR66 V.Ausscheiden aus dem PfKR67 B.Pfarrkirchenratsordnung vom September 193968 C.Die Pfarrkirchenratsordnung von 195272 D.Die Pfarrkirchenratsordnung von 197674 Kompetenzen des Pfarrkirchenrats74 I.Die Verwaltung des Vermögens in der Pfarre74 Die Organisation des [...]