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Ars boni et aequi
Bruno Primetshofer
其他書名
gesammelte Schriften
出版
Duncker & Humblot
, 1997
主題
Law / Legal History
ISBN
3428087992
9783428087990
URL
http://books.google.com.hk/books?id=TrgTAAAAIAAJ&hl=&source=gbs_api
註釋
Der Titel des Sammelbandes greift auf die romisch-rechtliche Definition des Begriffes
Recht
bei Celsus zuruck:
Ius est ars boni et aequi
(Celsus, L. 1, De iustitia et iure). Der Sammelband enthalt eine reprasentative Auswahl der nicht in Monographien publizierten wissenschaftlichen Veroffentlichungen Bruno Primetshofers (seit 1983 Ordinarius fur Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultat der Universitat Wien), herausgegeben von seinen Schulern Josef Kremsmair und Helmuth Pree aus Anlass der Emeritierung zum Ende des Sommersemesters 1997. Der Sammelband ist Frucht eines ertragreichen Forscherlebens mit zahlreichen Beitragen richtungweisender Art und bleibender Bedeutung. Die sechs Abschnitte stehen fur die Hauptforschungsgebiete Primetshofers. Zu den Forschungsfeldern, auf denen sich Primetshofer seit vielen Jahren international profiliert hat, zahlen unter anderem das Ordensrecht und das Eherecht. Die staatskirchenrechtlichen Beitrage sind verschiedenen Spezialfragen vorwiegend des osterreichischen Staatskirchenrechts gewidmet. Der Redemptorist Bruno Primetshofer, Jahrgang 1929, ist neben seiner universitaren Tatigkeit in besonderer Weise der kirchlichen Rechtspraxis verbunden geblieben: als Angehoriger zahlreicher kirchlicher Gremien und als begehrter Gutachter und Ratgeber vieler Bischofe und Ordensoberer. Das Schaffen Primetshofers ist daher gleichermassen in der akademischen Welt wie in der kirchlichen Rechtspraxis anerkannt. Der Sammelband verkorpert eine Wurdigung des wissenschaftlichen Werkes Bruno Primetshofers und seiner Person als akademischer Forscher und Lehrer im Bereich des kanonischen Rechts, der kirchlichen Rechtsgeschichte und des Staatskirchenrechts. Er enthalt uberdies ein vollstandiges Verzeichnis der wissenschaftlichen Veroffentlichungen des Gelehrten. Der Band erweist sich als Fundgrube mit vielen kirchenrechtlichen und rechtsgeschichtlichen Kostbarkeiten und ist daher von Interesse fur den Kanonisten, Rechtshistoriker und Staatskirchenrechtler. Aufgrund der klaren Darstellung und Sprache kann das Buch auch einem weiteren interessierten Leserkreis nachhaltigst empfohlen werden.