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"Arisierungen," beschlagnahmte Vermögen, Rückstellungen und Entschädigungen in Oberösterreich
註釋Diese Publikation behandelt aus regionalhistorischer Perspektive Enteignungen, Arisierungen und Ruckstellungsverfahren in Oberosterreich zwischen 1938 und 1945 und danach. Typisch fur die Durchfuhrung von Vermogensentziehungen im Reichsgau Oberdonau war die Schaffung eigener Verfahrensregeln fur den Entzug judischen Vermogens bzw. die Adaption und vor allem eigenstandige Interpretation von Reichsgesetzen und Verordnungen fur die regionale Anwendung - und dies auch noch nach der Phase der "wilden Arisierungen." Bevor noch mit dem 3. Dezember 1938 die Genehmigungspflicht auch fur Liegenschaftsverkaufe erlassen wurde, fuhrte die Regionalverwaltung im Gebiet von Bad Ischl und wenig spater auch von Bad Aussee - wo nach NS-Angaben 120 "Villengrundstucke" in judischem Besitz waren - eine Sonderregelung ein, die den Verkauf von Liegenschaften aus judischem Besitz einer Kontrolle unterwarf, wobei sogar eine eigene "Arisierungsabgabe" eingehoben wurde. Im Salzkammergut fanden die "Arisierungen" von Liegenschaften auch nach der ersten Phase 1938 unter besonderen Vorzeichen statt. Nachdem die Fremdenverkehrsgemeinden bereits 1938 ein Aufenthaltsverbot fur Juden und Judinnen erlassen hatten, standen die in judischem Besitz befindlichen Immobilien leer und blieben unbenutzt. Um diesem angeblich den Tourismus schadigenden Umstand abzuhelfen, ermachtigte das Reichswirtschaftsministerium auf Drangen der VVSt, an die ab Mitte 1939 wieder verstarkt "Arisierungs"-Interessenten herangetreten waren, am 8. November 1939 im so genannten "Salzkammerguterlass" die VVSt zur Anforderung und Verausserung jener Liegenschaften, die sich im Besitz von Juden "deutscher Staatsangehorigkeit" befanden und nicht mehr bewohnt wurden. Im zweiten Teil des Bandes werden Enteignungen, Arisierungen und Ruckstellungsverfahren zwischen 1938 und 1945 und danach in Oberosterreich, Salzburg und Burgenland miteinander verglichen. Gemeinsam ist den drei Regionen, dass es sich um osterreichische Bundeslander handelt - die man popular mit der Bezeichnung "Provinz" zusammengefasst hat -, mit einem zwar unterschiedlichen, aber grundsatzlich kleinen Anteil von Juden und Judinnen im Gegensatz zur Metropole Wien, in der zeitweise bis zu 200.000 Juden und Judinnen lebten. Unterschiedliche Wirtschaftsstrukturen, unterschiedliche Traditionen der Judenfeindlichkeit und der antisemitischen Tragergruppen, Unterschiede in der strukturellen Beschaffenheit der Minderheit pragten jedoch auch die drei Lander und vor allem die Tatsache, dass das "Dritte Reich" nicht nur einen "Fuhrerstaat," sondern auch eine Polykratie darstellte, in der eine Reihe mehr oder weniger autonomer Herrschaftstrager um Machtbereiche und Einflussspharen konkurrierte