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Formfreie Schenkung der Gesellschafterstellung in einer stillen Gesellschaft und einer Unterbeteiligung
註釋Es ist nunmehr ein halbes Jahrhundert vergangen, seitdem der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen die Auffassung vertreten hat, daß die Schenkung der Gesellschafterstellung in einer stillen Gesellschaft formbedürftig sei. Diese Rechtsprechung ist nicht mit der übrigen (späteren) Judikatur des Bundesgerichtshofs zur rechtlichen Einordnung der stillen Gesellschaft zu vereinbaren.Eine Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen unter umfassender Auswertung von Rechtsprechung, Literatur und historischen Gesetzesbegründungen belegt, daß eine stille Gesellschaft nicht lediglich ein modifiziertes Kreditverhältnis, sondern ein gesellschaftsrechtliches Mitgliedschaftsverhältnis, somit ein "echtes" Gesellschaftsverhältnis begründet. Da sich auch aus den speziellen Wertungen des Schenkungsrechts keine Begründung für eine Formbedürftigkeit der schenkweisen Einräumung einer stillen Gesellschafterstellung ergibt, wird es Zeit, daß der Bundesgerichtshof die Gelegenheit erhält, seine Rechtsprechung dementsprechend zu ändern. InhaltsverzeichnisInhaltsübersicht: § 1 Einleitung - § 2 Problemstellung / Gang der Untersuchung - § 3 Meinungsstand: A. Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur bis zum ersten Urteil des Bundesgerichtshofs - B. Die Ansicht des Bundesgerichtshofs: Die Entscheidung vom 24. 09. 1952 - Die Entscheidung vom 29. 10. 1952 - C. Weitere Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur: Nachfolgende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - Instanzgerichtliche Rechtsprechung - Finanzgerichtliche Rechtsprechung - Stellungnahmen in der Literatur - § 4 Problemanalyse und eigene Problemlösung: A. Formlose Schenkung der Gesellschafterstellung in einer stillen Gesellschaft: Anwendbarkeit des Schenkungsrechts - Formbedürftigkeit gemäß § 518 Abs. 1 S. 1 BGB - Formbedürftigkeit analog § 518 Abs. 1 S. 2 BGB - B. Formlose Schenkung der Gesellschafterstellung in einer Unterbeteiligungsgesellschaft: Rechtsnatur der Unterbeteiligung - Schenkungsrechtliche Betrachtung - C. Ergebnis - § 5 Ausblick auf die weitere Entwicklung (insbesondere in der Rechtsprechung) - § 6 Ergebnis der eigenen Problemlösung: A. Zusammenfassende Bewertung der einzelnen Argumente des Meinungsstreits: Argumente pro Formnichtigkeit - Argumentation für eine Differenzierung zwischen typischer und atypischer Innengesellschaft - Argumente contra Formnichtigkeit - B. Endergebnis - Literaturverzeichnis - Sachwortregister