Gründliche Ausführung von der Ausschliessung der geistlichen und dem Vorzug der weltlichen Brüder in der Folge in teutsche weltliche zumal lehenbare Fürstenthümer, Graf- und Herrschaften ... zum Beweiss, dass dem in dem geistlichen Stande befindlichen ... ältesten Sohn ... Ludwig Otto, Abt zu Boherie ... nicht, sondern vielmehr dessen ... weltlichen Bruder, dem Fürsten Maximilian Friedrich ... die Erb- und Lehenfolge in den von dem Herrn Vatter verlassenen Fürstlich Salm-Salmischen Landen von rechtswegen zustehe. [By J. M. Kremer.] Mit Beilagen