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Arztrecht und Arzneimittelrecht
註釋Das folgende Werk versucht zwei wesentliche Aspekte des Gesundheitsrechts zusammenfassend darzustellen: das Arztrecht und das Arzneimittelrecht Wäh rend das Arztrecht, das sich aus unterschiedlichen Ansätzen verschiedener Rechtsgebiete entwickelt hat, der ordnenden dogmatischen Hand bedarf, hat der Gesetzgeber das Arzneimittelrecht vor einigen Jahren abschließend in ge setzliche Formen gegossen. Beide Gebiete verhalten sich wie zwei sich über schneidende tektonische Schichten, wobei der punktuelle Überdruck an einzel nen Stellen wie in einem Schnittmuster zu Aufwerfungen führt, etwa im Be reich des Fehlers, der Aufklärung, des Datenschutzes und des Einsichtsrechts. Literatur und Rechtsprechung sind dabei bis zur Mitte des Jahres 1982 be rücksichtigt worden. Grundlegende Judikatur wie zur Nichtigkeit des Staats haftungsgesetzes und zum Einsichtsrecht des Patienten wurde noch eingearbei tet. Die Fülle und Verstreutheit des Materials machten eine Filterung notwen dig. Um die rechtliche Erörterung medizinischer und pharmazeutischer Proble me plastisch zu machen, sind an wesentlichen Stellen Entscheidungen oder praktische Fälle, wenn auch skelettiert, mitgeteilt worden. Das Arztrecht ver mag außerdem nicht ohne einen Blick auf ausländische Entscheidungen, Re geln und Tendenzen dargestellt zu werden. Sie können als Vorbild oder Ab schreckung dienen. Jedenfalls lassen sie das künftige Bild des Arztrechts deutli cher werden. Herzlichen Dank für vielfaltige Hilfe sage ich meinen Assistenten, insbeson dere Herrn Assessor Schünemann, Frau Referendarin Städtler, _ Herrn Referen dar Matthies und den Herren stud. jur. Franz, Noll und Schneider-Freyermuth sowie Frau Geisler, meiner Sekretärin.