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Ländliche Rechtsquellen aus dem Kurmainzer Rheingau
註釋Weistumer, Dorfordnungen und verwandte Quellen geben Einblick in die Entwicklung und Struktur der Gemeinden des kurmainzischen Rheingau vom 14. bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. Der Rheingau war als einzige weitgehend geschlossene Region seit dem Hochmittelalter in der Hand des Mainzer Erzbischofs. Diese Sonderstellung sowie der vor allem auf der Sonderkultur des Weinbaus basierende groae Reichtum waren Hintergrund fur die Herausbildung einer besonderen "Rheingauer Freiheit", die u.a. in einer einheitlichen, kommunal organisierten Landgemeinde sowie der Freiheit der Bewohner von der Leibherrschaft bestand. Charakteristisch war auaerdem die Verwaltung der Allmende im Zusammenwirken von Adel und bauerlichen Gemeinden in den sogenannten Haingerichten. Die Edition konzentriert sich auf das umfangreiche Material aus den zwanzig Einzelgemeinden und beleuchtet so vor allem deren Rechte und Pflichten. Besonders deutlich treten dabei die kommunalen und herrschaftlichen Amtstrager hervor, deren Kompetenzen und Bedeutung in einer der Edition vorangestellten Einleitung zusammenfassend dargestellt werden. Ausfuhrliche Personen-, Orts- und Sachregister helfen bei der Erschlieaung. "Die vorliegende Edition erhalt gerade durch den Bezug zur Rheingauer Freiheita einen besonderen Wert. Die Texte a sind vorbildhaft ediert und stehen in einem engen Zusammenhang mit den vorausgegangenen Weistumerbanden des Mainzer Instituts fur geschichtliche Landeskunde. Ausfuhrliche Orts-, Personen- und Sachregister schlieaen diese sorgfaltig gestaltete Quellenedition ab, der hoffentlich bald noch weitere Bande folgen werden." Rheinische Vierteljahresblatter. (Franz Steiner 2003)