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Kompensation für Steuern - Steuerrecht und gesellschaftsrechtliche Treuebindungen
註釋Die Unternehmensteuerreform 2008 sowie die Erbschaftsteuerreform 2009 bergen Konfliktpotential nicht nur im Bereich des Steuerrechts, sondern insbesondere auch für das gesellschaftliche Innenverhältnis. Maßnahmen der Gesellschaft haben unmittelbare Auswirkungen auf die persönliche Steuerpflicht der Gesellschafter, private Entscheidungen der Gesellschafter wirken sich unmittelbar bei der Gesellschaft aus. Die Zinsschrankenregelung in § 4h EStG (i.V.m. § 8a KStG), die Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG, die Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG und die in §§ 13a f. ErbStG enthaltenen Verschonungstatbestände bilden den Ausgangspunkt für die Frage, inwiefern durch die Reformen neue Konfliktsituationen für Gesellschafter, Gesellschaft und Organe entstehen und welche Lösungsansätze es dafür gibt. Im Vordergrund steht dabei die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht, die alle Beteiligten im Innenverhältnis bindet. Sie verdichtet sich unter besonderen Umständen zu Handlungs- bzw. Unterlassungspflichten. Auf der Sekundärebene stellt sich dann die Frage nach Kompensationsansprüchen im Innenverhältnis im Zusammenhang mit steuerlichen Nachteilen.