Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung.
Band V behandelt in zwei Teilen die Maßstäbe und öffentlich-rechtlichen Handlungsformen der Verwaltung. Im Maßstäbe-Teil werden Strukturen herausgearbeitet und Entwicklungslinien aufgezeigt, sowie behördliche Entscheidungsspielräume und ihre gerichtliche Kontrolle in den Blick genommen. Analysen zu zentralen Referenzgebieten stellen die Verknüpfung von allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht her. Der zweite Hauptteil beginnt mit einer theoretischen Fundierung der Handlungsformenlehre und hierauf einwirkender unionsrechtlicher Einflüsse, bevor die einzelnen – sowohl klassischen als auch atypischen – Handlungsformen vertieft untersucht und neuartige Perspektiven des Verwaltungshandelns entfaltet werden.