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Einwilligung und Rücknahme der Einwilligung im Medienrecht
註釋Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14, Universität Potsdam (Erich-Pommer-Institut), Veranstaltung: Seminar zum Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nichts interessiert mehr als der Mensch. Der Mensch sic hert den Medien Einschaltquoten. Diese leben also davon, dass sie von dem Schicksal einzelner Menschen berichten. Die Medien benötigen für die Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen, Namen und Äußerungen von Personen grundsätzlich die Einwilligung.1 Im Rahmen dieser Seminararbeit wird geklärt werden, was eine Einwilligung ist und wo sie ihre Grenzen hat. Insbesondere im Hinblick auf die vergangenen „Big Brother“ Staffeln und die im März 2004 beginnende 5. Staffel erscheint es sinnvoll zu erörtern, in wie weit durch eine Einwilligung auf Persönlichkeitsrechte verzichtet werden kann. Demzufolge wird nachfolgend die Einwilligung aus medienrechtlicher Sicht in verschiedener Hinsicht beleuchtet. Wenn man jedoch den Begriff Medienrecht wählt, muss zunächst einmal geklärt werden, was überhaupt unter diesem Begriff zu verstehen ist. Bei dem Gebiet des Medienrechts handelt es sich – noch – um kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern vielmehr um die Summe der rechtlichen Aspekte, die sich unter dem Gesichtspunkt der Verwendung und Einschaltung von Medien ergeben.2 Insoweit kann bereits an dieser Stelle festgestellt werden, dass sich die Regelungen bzgl. der Einwilligung vorrangig aus dem Zivilrecht ergeben. Nachdem die Einwilligung grundlegend geklärt ist, wird eine nähere Begutachtung von Exklusivverträgen folgen, im Rahmen dessen regelmäßig die Einwilligung zur Veröffentlichungen erklärt wird. Gerade um Einschaltquoten zu sichern, wird regelmäßig auf Exklusivverträge zurückgegriffen. Dadurch kann kein anderes Medium über die exklusiv gesicherten Informationen verfügen. Die Gestaltung und Wirkung von Exklusivverträgen sowie deren Grenzen werden im Rahmen dieser Seminararbeit kurz dargestellt. In diesem Zusammenhang werden auch die wettbewerbs-, kartellund zivilrechtlichen Aspekte von Exklusivstorys beleuchtet werden. 1 Frömming/Peters, NJW 1996, 958, 958