Carl Friderich Gerstlachers Marggrävlich Badischen Hof- und Regierungsraths, Bestätigung der rechtlichen Untersuchung: Ob ein katholischer Ordensgeistlicher, wann er mit Verlassung des Ordens zur evangelischen Kirche getreten, wiederum Erbschafsfähig seye? Der sogenannten widerlegung, wie auch dem Herrn Rath Konenberg, ingleichem einer Ingolstatter Disputation entgegen gesetzt