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Das Geständnis
註釋English summary: Although of vital significance in legal practice, criminal procedural law does not provide any specific guidelines for how to deal with the confession of the defendant. Jens Andreas Sickor therefore defines the legal nature of a confession based on legal history and comparative legal theory as well as on procedural structure and the law of evidence in the StPO, the code governing criminal procedure. At the same time he critically assesses how criminal procedural practice deals with confessions. German description: Obwohl in der Praxis von uberragender Bedeutung, enthalt das Strafprozessrecht keine konkreten Vorgaben zum Umgang mit einem Gestandnis des Beschuldigten. Die Rechtsnatur des Gestandnisses bestimmt Jens Andreas Sickor deshalb ausgehend von rechtshistorischen und rechtsvergleichenden Betrachtungen sowie unter Ruckgriff auf die Prozessstruktur und das Beweisrecht der StPO. Zugleich unterzieht er den Umgang der Strafverfahrenspraxis mit dem Gestandnis einer kritischen Betrachtung. Dazu zahlen z.B. die Tauglichkeit des Gestandnisses als "Wahrheitsgewinnungsmittel", die - auch durch Strafverfolgungsorgane gesetzten - Ursachen fur Falschgestandnisse sowie die Legitimierbarkeit und die Gefahren der strafmildernden Berucksichtigung eines Gestandnisses. Besonderes Augenmerk wird auf die Folgen des Verstandigungsverfahrens ( 257c StPO) sowie auf die Bedeutung des Gestandnisses in Kronzeugenregelungen gelegt.