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DE JURE CIVILI, ET CRIMINALI AUSTRIACO-BELLICO TRACTATUS PRACTICUS; das ist Praktische Abhandlung deren in österreichischen Kriegsgerichten vorfallenden bürger- und peinlichen Rechtsentscheidungen
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Eingerichtet nach der römisch-kaiserlich-zu Hungarn und Böheim, etc.königl. apostolischen Majestät Maria Theresia, Erzherzoginn zu Oesterreich, etc. neuen Kriegsartikeln und Reglementen, dann peinlicher Gerichtsordnung und Civilgesetzen: nebst zweyen Anhängen von gebräuchlichen österreichischen Militartorturs-arten und von den nach dem Abdruck des ersten Theils herauskommenden Normalien, dann Verbesserungen, sammt vier Registern. Anfänglich in lateinischer,nunmehro auch in deutscher Sprach herausgegeben und Mittels deren nachgefolgten allerhöchsten gesetzmäßigen Entschlüssungen vermehret. Erster Theil
出版gedruckt, und verlegt bey Johann Michal Landerer, privilegirten Buchdrucker, 1772
URLhttp://books.google.com.hk/books?id=aDOkTSJ9WAkC&hl=&source=gbs_api
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